Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!

 

Der Betreiber einer Trinkwasseranlage hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Qualität des Trinkwassers auf seinem Weg vom Wasserzähler (Übergabestelle vom öffentlichen Versorger zum Eigentümer) zu den Zapfstellen im Gebäude nicht verschlechtert. 

 

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch oder Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen werden kann.   Aus diesem Grund sind Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten werden.

Außerdem müssen die mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Anforderungen für die Abgabe von Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit erfüllt sein.

 

Jeder Betreiber ist deshalb verpflichtet, die aus dem Betrieb der Trinkwasser-Installation möglichen Gefahren zu analysieren (Gefährdungsanalyse) und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen (Instandhaltungsplan).

 

Zur Erfüllung der damit verbundenen Betreiberpflichten bieten wir verantwortlichen Inhabern und Betreibern von Trinkwasseranlagen ein breitgefächertes Angebot zur Überprüfung der Qualität des Trinkwassers an, um die Einhaltung der hygienischen Anforderungen einer Trinkwasser-Installation jederzeit nachweisen zu können.   

 

Sehr gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Trinkwasserhygiene, evtl. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und führen Schulungen für Ihre Angestellten (z.B. Hausmeister) durch.  Sprechen Sie uns bei allen Fragen rund um das Thema Trinkwasser einfach an, wir finden eine Lösung.

 

  • Mikrobiologische und chemisch-physikalische Trinkwasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung.
  • Mikrobiologische Trinkwasserprüfung nach VDI/DVGW 6023 und TrinkwV für neu errichtete oder sanierte Trinkwasseranlagen im Rahmen bzw. in Verbindung mit einer Hygiene-Erstinspektion.
  • Schwermetallanalysen des Trinkwassers nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
  • Qualifizierte und zertifizierte Probenahme nach §15 Trinwasserverordnung.
  • Untersuchung der Proben in einem akkreditierten Trinkwasserlabor nach §15 Trinkwasserverordnung.
  • Probenahmeplanung und Festlegung der erforderlichen Pobenahmestellen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und TrinkwV.
  • Gefährdungsanalysen (ereignisorientiert und systemorientiert) für Trinkwasser-Installationen nach der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 und Trinkwasserverordnung
  • Erstellung von Trinkwasser-Hygieneplänen und Instandhaltungsplänen nach VDI / DVGW 6023

 

Sachverständigenbüro

für Trinkwasserhygiene & Raumlufthygiene

MIRKO GERMANN


 Mirko Germann

Staatlich geprüfter Techniker HLK

VDI - BTGA - ZVSHK - zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene (TWH)

 

Ernst Thälmann Straße 47 - 09465 Sehmatal-Sehma

Mobil 01 62 1 75 27 27 - Telefon 0 37 33 62 27 68

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