Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach der  Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 und Trinkwasserverordnung

 

Bei einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse sollen technische sowie betriebstechnische Mängel in einer Trinkwasser-Installation festgestellt und aufgezeigt werden sowie eine Bewertung von Gefährdungen im Hinblick auf die Hygiene und die Gesundheit erfolgen, die sich durch den Betrieb und die Nutzung einer Trinkwasseranlage ergeben können. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen einer ereignisorientierten und einer systemorientierten Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen.

 

Das Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml Wasser) sind Auslöser einer ereignisorientierten Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse. Das Erreichen bzw. Überschreiten dieses technischen Maßnahmewertes sind aber nicht der einzige Auslöser für die Notwendigkeit einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse. Auch wenn andere Tatsachen bekannt werden, die auf eine Nichteinhaltung der Grenzwerte und Anforderungen der §§ 6 bis 9 TrinkwV hindeuten (z.B. Verfärbung, Geruch, Geschmack), hat der Betreiber entsprechende Auflagen zu erfüllen.

 

Die Erstellung einer ereignisorientierten Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse dient zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasser-Installationen und ist nach §51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich vorgeschrieben.  Die Erstellung einer freiwilligen, systemorientierten Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse bietet dagegen die Möglichkeit, vorhandene Schwachstellen und Gefährdungen in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu gewährleisten.

 

Die Vorgehensweise erfolgt bei einer ereignisorientierten und bei einer systemorientierten Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse gleichermaßen.

 

Die Feststellung der Gefährdungspunkte bzw. Mängel erfolgt stets durch eine Ortsbegehung und Prüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Der Ablauf und die Gestaltung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" vom 01.01.2018 geregelt. Hierbei gelten folgende Vorgaben:

  • Die Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse ist nach der allgemein anerkannten Regel der Technik VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 durch eine sachkundige Person bzw. einen qualifizierten Sachverständigen mit entsprechender Fachkunde und entsprechender Qualifikation in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen.
  • Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) vorgeschrieben.
  • Die Darstellung der Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse anhand von vorgefertigten Checklisten mit einer einfachen Auflistung von Gefährdungspunkten ist nicht ausreichend.
  • Erstellung eines umfangreichen Inspektionsberichts zu den Erkenntnissen der Ortsbesichtigung und abschließender Zusammenfassung mit einer Gesamtbewertung zu den einzelnen Ergebnissen und Befunden.
  • Aufführung von Handlungsempfehlungen, zeitlich priorisiert mit der Erstellung eines geordneten Maßnahmenplanes zur erfolgreichen Beseitigung der Mängel und Gefahrenpunkte.
  • Eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).

Die Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse muss durch den Sachverständigen persönlich erstellt werden, sie muss nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.

 

Durch die mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung von Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasseranlagen, regelmäßigen Weiterbildungen auf diesem Gebiet und der Qualifikation zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir Ihr spezialisierter Ansprechpartner auf diesem Gebiet.

Sachverständigenbüro

für Trinkwasserhygiene & Raumlufthygiene

MIRKO GERMANN


 Mirko Germann

Staatlich geprüfter Techniker HLK

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Trinkwasserhygiene (TWH) der IHK 

VDI - DVQST - zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene (TWH)

 

Ernst Thälmann Straße 47 - 09465 Sehmatal-Sehma

Mobil 01 62 1 75 27 27 - Telefon 0 37 33 62 27 68

EMAIL