Bereits vor Baubeginn, mit der Ausführungsplanung, sind auf Grundlage des Raumbuches durch den planenden Fachmann Betriebsanweisungen sowie Instandhaltungs- und Hygienepläne zu erstellen. Die Betriebsanweisung, in der die erforderlichen Maßnahmen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch für den Betreiber aufgelistet werden, muss auch Angaben zum Ablauf und zu den Intervallen einer ausreichenden Funktionskontrolle enthalten.
Ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Trinkwasserhygiene in Gebäuden stellt der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgesehene Trinkwasser-Hygieneplan für neu errichtete sowie bestehende Trinkwasser-Installationen dar.
Über diesen Hygieneplan nach VDI/DVGW 6023 in Verbindung mit den Vorgaben eines Instandhaltungsplanes sollen alle erforderlichen Bauteile einer Trinkwasseranlage in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung mit entsprechender Dokumentation unterzogen werden.
Durch den Trinkwasser-Hygieneplan nach VD/DVGW 6023 wird gewährleistet, dass zu jeder Zeit der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasseranlage eingehalten und nachvollzogen werden kann.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber (Betreiber) ist nach § 17 (1) TrinkwV verpflichtet, die Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß zu betreiben. Sind ein Hygieneplan und ein Instandhaltungsplan nach VDI/DVGW 6023 nicht vorhanden, müssen sie nachträglich durch hygienisch/technisch kompetente Sachverständige erstellt werden.
Die Erstellung dieser Pläne nach VDI/DVGW 6023 ist somit als eine Betreiberpflicht für Inhaber von Trinkwasseranlagen anzusehen!
Wir erstellen fachgerechte Trinkwasser-Hygienepläne für den hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen sowie Instandhaltungspläne gemäß der allgemein anerkannten Regel der Technik VDI / DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ bzw. helfen Ihnen bei der Erstellung.