Hygieneinspektionen nach VDI 6022 an raumlufttechnischen Anlagen

 

Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, eine den Hygieneanforderungen entsprechende Qualität der Zuluft zu schaffen und so ihren Beitrag für eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft zu leisten. Die Anforderungen an die Luftqualität, die von diesen lüftungstechnischen Anlagen geliefert wird, und damit natürlich auch die Anforderungen an die Anlagen selbst, hängen im Wesentlichen von der Nutzung der zu versorgenden Räume ab. Bei der Versorgung von Arbeitsstätten fällt Sie unter das Arbeitsschutzgesetz und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der VDI 6022, wonach dieses technische Regelwerk auch zwingend umzusetzen ist. 

 

Die Richtlinie VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden, in denen sich nicht ständig wechselnde Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Die VDI 6022 Blatt 1 gilt für alle RLT-Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Qualität der Zuluft beeinflussen.      

 

In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird zudem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren.  

 

Für den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung der raumlufttechnischen Anlagen und Geräte sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich.   In der VDI 6022 wird deshalb eine periodische, hygienische Überprüfung und Kontrolle der lufttechnischen Anlage gefordert.

 

Gemäß dieser Richtlinie entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Diese ist für RLT-Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen. Diese erforderlichen Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und entsprechende Mindestanforderungen erfüllen.  

 

Wir erfüllen diese Anforderungen, da wir uns durch regelmäßige Schulungen immer auf dem aktuellen Stand der Technik befinden.  Wir beraten Sie deshalb sehr gern zu allen unseren Leistungen und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

  • Durchführung Hygiene-Erstinspektionen und Wiederholungsinspektionen
  • Kennzeichnung der Probeentnahmestellen für nachfolgende Prüfungen
  • Bewertung von baulichen und hygienischen Anforderungen
  • Probenahme von Abklatschuntersuchungen und von Befeuchterwasser
  • Mikrobiologische Auswertung der Proben durch ein Labor
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Festlegung der Prüfzyklen für wiederkehrende Prüfungen
  • Erstellung von Checklisten

 

Sachverständigenbüro

für Trinkwasserhygiene & Raumlufthygiene

MIRKO GERMANN


 Mirko Germann

Staatlich geprüfter Techniker HLK

VDI - BTGA - ZVSHK - zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene (TWH)

 

Ernst Thälmann Straße 47 - 09465 Sehmatal-Sehma

Mobil 01 62 1 75 27 27 - Telefon 0 37 33 62 27 68

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