Nach §17 (1) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten werden. Als eine der wichtigsten allgemein anerkannten Regeln der Technik Regeln für Trinkwasseranlagen gilt seit 2013 die VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen". Diese sieht unter anderem eine Hygiene-Erstinspektion für die Errichtung und den Betrieb neuer oder wesentlich veränderter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken vor deren Befüllung vor. Planerische Mängel oder Fehler in der Installation können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden.
Eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 beinhaltet dabei folgende Anforderungen:
Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach VDI/DVGW 6023 Tabelle A erfolgen.
Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über.
Wir informieren Sie ausführlich zu den Betreiberpflichten und Fristen gegenüber dem Gesundheitsamt und führen die angebotenen Leistungen gern für Sie aus.